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Standards zum Schutz Minderjähriger

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STANDARDS ZUM SCHUTZ VON JUGENDLICHEN
 
Unter Berücksichtigung des Inhalts der Leitlinien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten und in Anerkennung der wichtigen Rolle der Wirtschaft bei der Gewährleistung der Achtung der Kinderrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz ihrer Würde und Freiheit vor allen Formen von Schaden, sind die LabaTime Apartments in Świnoujście tätig unter der Firma Dariusz Macheta Specjalistyczny Gabinet Stomatologiczny NIP9451181310 übernimmt das Dokument „Standards zum Schutz von Minderjährigen“ als Muster für Regeln und Verfahren bei Verdacht auf Schädigung eines Kindes, das sich in der Einrichtung „Apartamenty LabaTime“ in Świnoujście aufhält, und für die Vorbeugung solcher Bedrohungen.
Die Kinderschutzpolitik der Einrichtung wird durch diese Richtlinien umgesetzt.

Das Unternehmen übt seine Tätigkeit im Bereich der Wohnungsvermietung unter höchster Achtung der Menschenrechte aus, insbesondere der Rechte von Kindern als besonders gefährdeten Personen.
Das Unternehmen ist sich seiner Rolle bei der Führung sozial verantwortlicher Unternehmen und der Förderung wünschenswerter sozialer Einstellungen bewusst.
Das Unternehmen betont insbesondere den Kern der rechtlichen und gesellschaftlichen Verpflichtung, den Strafverfolgungsbehörden jeden Verdacht auf eine Straftat zum Nachteil von Kindern zu melden.
Alle Informationen über Umstände, die darauf hindeuten, dass einem Kind, das sich in der Einrichtung aufhält, Schaden zugefügt werden könnte, führen zu einer schnellen und angemessenen Reaktion.
Eine wirksame Prävention von Kindesmissbrauch ist die Identifizierung des in der Einrichtung untergebrachten Kindes und seiner Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es in der Einrichtung zusammenlebt.

  Wir möchten Sie darüber informieren, dass gemäß der Novelle des Familien- und Vormundschaftsgesetzes am 15. Februar 2024 zusätzliche Regelungen in Kraft getreten sind, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten. Gemäß diesem Gesetz sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, die Beziehung zwischen einem erwachsenen Gast und einem in der Einrichtung zusammenwohnenden Minderjährigen zu ermitteln.

  Daher werden unsere Gäste ab dem 15. August 2024 zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen aufgefordert und die Standards zum Jugendschutz werden von uns vollständig umgesetzt.

  In jeder Phase (bei der Buchung, beim Check-in, während Ihres Aufenthalts) werden Sie möglicherweise gebeten, zusätzlich einen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument des Minderjährigen, eine Geburtsurkunde, ein Dokument, das den Status des Erziehungsberechtigten des Kindes bestätigt, eine Erklärung von vorzulegen die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen ihr Einverständnis dazu geben, dass das Kind in der Obhut eines anderen Erwachsenen bleibt, auch in der Obhut der Großeltern, Onkel oder anderer Verwandter des Minderjährigen.

All dies zum Wohle und zur Sicherheit Ihrer Kinder. Wir bitten um Ihr Verständnis und Geduld – kümmern wir uns um die Sicherheit Minderjähriger!

Rechtsgrundlage: Art. 22c Abschnitt 3 des Gesetzes vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung drohender Sexualkriminalität und zum Jugendschutz.

Die Vollversion des SOM liegt am Hauptsitz des Unternehmens zur Einsichtnahme bereit.

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